| Liebe Patienten und Interessierte, |
| willkommen bei THC Pharm GmbH, wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage. Die Weitergabe von Auskünften über Betäubungsmittel wie beispielsweise Dronabinol ist nicht unproblematisch. Der Gesetzgeber untersagt die Werbung für Betäubungsmittel (BtM), worunter in diesem Sinne auch die Information über eine dem Betäubungsmittelgesetz entsprechende Substanz fällt. Angaben über derartige Substanzen (so auch Dronabinol) dürfen an nicht zu Fachkreisen zählenden Interessierten oder Patienten nicht weitergeben werden. (Vgl. BtMG §14) Gerne setzen wir uns mit Ihrem Arzt/Apotheker in Verbindung, damit wir den Vorschriften entsprechend o.g. Informationen nur an Fachpersonal weitergeben. Für weitere allgemeine Informationen empfehlen wir die folgenden Webseiten: www.cannabis-med.org www.inside.to/cannabis |